Vortrag Landschaft von Morgen Folie 19

Landschaft von morgen – wie soll sie aussehen?

Der nachfolgende Text geht auf einen Impulsvortrag zu gleichnamigem Thema im Rahmen der Veranstaltung „Landwirtschaft und Kirche im Gespräch“ am Freitag, 03.12.2021, in der Heimvolkshochschule am Seddiner See zurück.

Die Frage, wie eine Landschaft aussehen soll, umso mehr diese in eine ferne Zukunft projiziert, gehört zu einer der schwierigsten Fragen im Bereich der Landnutzung und des Naturschutzes. Schwierig ist diese Frage auch deshalb, weil sie bereits unterstellt, dass das Entstehen von Landschaft ein gesteuerter Prozess wäre, bei dem der Mensch im Rahmen freier Entscheidung bestimmend für das Entstehen dieser Landschaft ist. Diese These muss, genau genommen, kritisch hinterfragt werden, da das Entstehen von Landschaft in der Vergangenheit zu einem erheblichen Teil von Prozessen bestimmt war, für die der Mensch zwar oftmals bestimmend war, diese aber individuell nicht willentlich bestimmt hat.

Vielmehr entsteht Landschaft aus einer Fülle von Rahmenbedingungen eines überaus komplexen Wirkungsgefüges. Landschaft ist das Ergebnis von komplexen Entscheidungen, die meist nicht mit dem Ziel eines bestimmten Landschaftsbildes getroffen werden. So sind beispielsweise großflächige Prozesse der Entwaldung in vergangenen Jahrhunderten das Ergebnis rein ökonomischer Entscheidungen, die erst in der Folge zu neuen Landschaftsbildern geführt haben. Allgemein sind es meist ökonomische, oftmals auch primär politische Entscheidungen, bei der die Frage der daraus resultierenden Landschaft gar nicht gestellt wurde.

Wenn man der Frage nachgeht, welche Landschaft wir uns wünschen, dann macht es Sinn, zunächst zu beantworten, was wir allgemein unter Landschaft verstehen. Zum einen bezeichnen wir Landschaft als eine kulturell geprägte, subjektive Wahrnehmung einer bestimmten Gegend. Auf der anderen Seite versteht die Naturwissenschaft, allen voran die Geografie, Landschaft schlichtweg als ein Gebiet, welches durch verschiedenste naturwissenschaftlich Merkmale von anderen Gebieten abgegrenzt wird. Reden wir über Landschaft, so reden wir also über ein Subjekt, welches erst durch menschliche Wahrnehmung und daran ggf. anschließende Systematik entsteht.

Für die gesellschaftspolitische Debatte ist diesbezüglich von Bedeutung, dass Landschaft immer ein zutiefst subjektives Wahrnehmen bedeutet. So definiert sich beispielsweise für denjenigen, der beruflich mit Wald verbunden ist, Landschaft primär als Waldlandschaft, während beispielsweise ein Bauer eher die Offenlandschaft vor sich sieht. Gleichsam bestimmt unsere Herkunft, welches Waldbild wir mit Wald verbinden. Wer beispielsweise seine Jugend in den Fichtenforsten der Mittelgebirge verbracht hat, der wird immer einen solchen Fichtenforst als sein ganz persönliches Waldbild verstehen. Dies selbst dann, wenn ihm spätere Erkenntnis oder gar eine berufliche Ausbildung bewusst gemacht haben, dass ein Fichtenforst nicht nur kein Wald ist, sondern genau genommen eine Art „ökologischer Super-Gau“ darstellt, der durch ökonomisch wie ökologisch stabilere Waldgesellschaften ersetzt werden muss.

Und selbst wenn man mit der bevorzugten Waldlandschaft heute eher einen Buchenwald verbindet, so stellt sich doch fachlich die Frage, ob der mittlerweile seit vielen Jahrzehnten betriebene Waldumbau hin zu Buchenwaldlandschaften unter den zukünftigen klimatischen Bedingungen der immer richtige Weg war. Das Wahrnehmen von Landschaft bleibt subjektiv und ist selbst in der fachlichen Wahrnehmung von vielerlei Fragestellungen abhängig, die sich im Laufe der Zeit durch fortschreitende Erkenntnis diametral ändern können.

Naturlandschaft - Bild von Mario Hagen auf Pixabay
Naturlandschaften finden sich genau genommen in Deutschland nicht mehr. Und selbst arktische Landschaften sind bereits vom Mensch beeinflusst – Bild von Mario Hagen auf Pixabay

Will man dennoch den Versuch machen, den Landschaftsbegriff zu systematisieren, insbesondere im politischen Kontext, so sind es drei Kategorien von Landschaften, die von Bedeutung sind. Zum einen beschäftigen wir uns mit sogenannten „Naturlandschaften“, deren Gegenteil die „Industrielandschaften“ sind. Weder Natur- noch Industrielandschaften finden wir jedoch im engeren mitteleuropäischen Raum.
Ganz besonders schwierig ist das „Ansprechen“ von Naturlandschaften, da letzten Endes jede Landschaft in irgendeiner Art und Weise durch menschliche Aktivitäten beeinflusst ist. Selbst die arktischen Landschaften mit relativ geringem menschlichem Einfluss sind, genau genommen, keine Naturlandschaften mehr. Denn mindestens die klimatischen Veränderungen führen auch hier zu einem tiefgreifenden Wandel. Und selbst die wenigen weitgehend unberührten Urwälder dieser Welt sind mittlerweile nicht nur stark bedroht, sondern auch in ihren Kerngebieten menschlich beeinflusst. Spätestens die weltweit vorhandenen Stickstofffrachten haben auch dann auf Urwälder Auswirkungen, wenn der Mensch selbst noch nie aktiv mit der Motorsäge in ihnen tätig war.

Agrarlandschaft im kalifornischen Central Valley - IMAGO / imagebroker
Luftaufnahme einer weitgehend industriellen Agrarlandschaft im Central Valley, Fresno, Kalifornien, USA – Copyright: imago/imagebroker

Auch Industrielandschaften finden sich nicht, oder kaum, in Deutschland. Unter Industrielandschaften verstehen wir große Landschaftsbestandteile, bei denen mit teils erheblichem energetischen Input eine Art von Landnutzung betrieben wird, die diesen Landschaften auch noch den letzten Ertrag im wahrsten Sinne des Wortes entreißt. Dabei vernachlässigen Industrielandschaften meistens den Blick auf die Nachhaltigkeit und minimieren in Folge ihre eigene Ertragskraft. Industrielandschaften, die weltweit die vorherrschende Form der agrarischen Landnutzung darstellen, sind auf kurzfristige Renditeerwartungen ausgelegt. Dabei ist es meist fraglich, ob sie diese nachhaltig über längere Zeiträume garantieren können.

Naturlandschaften und Industrielandschaften sind letztlich die beiden Seiten einer Medaille. Sie sind weitgehend gleich, sie sind in einem gewissen und übertragenen Sinne beide gottlos. Denn in beiden Landschaften gelten keine Gesetze, sondern ausschließlich Konsequenzen. Der in der Naturlandschaft in freier Wildbahn ziehende Hirsch muss immer schneller sein als der Wolf; ist er es nicht, so ist die Konsequenz unausweichlich. In der Industrielandschaft gilt ähnliches. Rendite verlangt nach einem Mehr an Rendite, und wer betrieblich nicht mithalten kann, der bleibt am Ende des Tages auf der Strecke.

Der Mensch hat jedoch eine dritte Kategorie von Landschaften geschaffen, die sogenannten Kulturlandschaften. Diese Landschaften sind für Deutschland das mit weitem Abstand vorherrschende Landschaftsbild. Kulturlandschaften definieren sich aus dem Grundsatz von Integration statt Segregation. Sie stellen sich immer dem Anspruch, verschiedene Funktionen der Landschaft auf einer Fläche in unterschiedlicher Wichtung zu gewährleisten. Eine Herangehensweise, bei der auf einer Fläche Ökonomie im Sinne von Manchester Kapitalismus betrieben wird, während auf einer anderen Fläche die „heile Disney Welt“ in Form von Nationalparken zelebriert wird, sind Kulturlandschaften gänzlich fremd. Kulturlandschaften wollen Ökonomie, Ökologie und auch soziale Aspekte innerhalb einer Flächenkulisse zusammenführen.

Kulturlandschaft - Image by Peter H from Pixabay
Die Kulturlandschaft, hier das Moseltal, vereint immer verschiedene Nutzungen in sich, die durch den Mensch gestaltet werden – Image by Peter H from Pixabay

Um dies zu erreichen, muss sich in Kulturlandschaften immer die Frage nach der akzeptablen Eingriffsintensität stellen. In Kulturlandschaften kann daher sehr wohl die Frage im Raum stehen, auf welchen Anteil möglicher kurzfristiger Rendite aus Nutzung bewusst verzichtet wird, weil der langfristige Bewirtschaftungsaspekt für die zukünftigen Generationen im Fokus steht. Letztlich sind Kulturlandschaften „Verantwortungslandschaften“, die immer einen Zustand der Harmonie von Mensch und Land zum Gegenstand haben. Kulturlandschaften sind von Menschen gemachte Landschaften, in denen Regeln gelten, mit denen der Mensch seinen Anspruch an Ökonomie, Ökologie, Soziales und Ethik gleichermaßen definiert.

Dies ist auch der Grund, warum Kulturlandschaften immer aus einem dualen Commitment heraus existieren. Kulturlandschaften brauchen Regeln und Gesetze, die die Gemeinschaft, letztlich der gesetzgebende Staat, schafft. Die Gesellschaft definiert damit über den Weg der Gesetzgebung den Rahmen, in dem sich die bewirtschaftenden Akteure zu bewegen haben. Leider beobachten wir diesbezüglich in den vergangenen Jahren eine immer stärker werdende Tendenz, diesen gesetzlichen Rahmen derart umfänglich auszugestalten, dass den Bewirtschaftern die Handlungsfreiheit für das Erhalten nachhaltiger Kulturlandschaft genommen wird. Sowohl die Fülle an Gesetzen, als auch die überbordende Fülle und der Umfang an gesetzlich bis ins kleinste regulierten Schutzgebieten, wie beispielsweise den sogenannten Natura 2000 Gebieten, stellen zwischenzeitlich den Erhalt der deutschen Kulturlandschaft infrage. In ihnen manifestiert sich der Wunsch, mehr sogar die Sehnsucht, einiger Gruppen der Gesellschaft, den Weg zurück in die Naturlandschaft, eher sogar in die Wildnis, zu gehen. Dabei verkennen deren Interessenvertreter, dass jeder Schritt zurück zu mehr Naturlandschaft immer auch ein mehr an Industrielandschaft bedeutet. Denn diese beiden „kommunizierenden Röhren“ werden durch die Versorgungssicherheit der Menschen be-stimmt. Vielmehr sinnvoller wäre es die Frage zu stellen, wie die bestehende Kulturlandschaft gesichert und ausgebaut werden kann.

In Luthers Schrift „Von der Freiheit eines Christenmenschen“ finden wir sowohl einen Hinweis auf die Grenzen der Gesetze, als auch auf deren Erfüllung. Dort ist zu lesen:

„Es gilt nämlich zu wissen, dass die ganze Heilige Schrift in zweierlei Worte aufgeteilt wird: Gebot oder Gesetz und Verheißung oder Zusage. Die Gebote lehren und schreiben uns mancherlei gute Werke vor, aber damit sind diese noch nicht geschehen. Sie weisen zwar an, aber sie helfen nicht; sie lehren, was man tun soll, geben aber keine Kraft dazu.“

Daher setzt genau an dieser Stelle der zweite Teil des dualen Commitment der Kulturlandschaft an. Denn alle Gesetze bringen nichts, wenn diese nicht durch den Eigentümer und den Bewirtschafter mit eigenen Vorstellungen untersetzt werden.

Sehr zurecht haben daher gerade zwei Volksinitiativen zum Insektenschutz auch vom Eigentümer „Bundesland Brandenburg“ gefordert, dass dieser Mindestkriterien für die ökologische oder anderweitige naturverträgliche Bewirtschaftung für landwirtschaft- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen definiert, die Voraussetzung für die Verpachtung dieser Flächen sein sollen. So wie das Land Brandenburg ist jeder Eigentümer aufgerufen, den möglichst weiten Rahmen der Gesetze auszufüllen und damit dem vom Staat ihm entgegengebrachten Freiheitsvertrauen gerecht zu werden. Kulturlandschaften leben so-mit aus dem gesellschaftlichen Commitment von Regeln, wie auch aus der Wahrnehmung der Freiheit des Eigentümers bei der Bewirtschaftung.

Will man also final die Frage beantworten, wie die Landschaft von morgen aussehen soll, so muss man zunächst festhalten, dass die Landschaft von morgen eine sein muss, in der Mensch und Land in Harmonie vereint sind. Diese Harmonie zu finden, ist die Aufgabe der Gesellschaft, schlechthin auch die des gesetzgebenden Staates, in dem dieser mit großem Freiheitsvertrauen den Rahmen des zulässigen Handelns definiert. Gleichzeitig ist es die Aufgabe der Eigentümer, diesen gesellschaftlichen Rahmen in Verantwortung für die kommenden Generationen praktisch auf der Fläche auszufüllen.

Eines muss man, und sei’s nur um nicht falsch verstanden zu werden, ebenso deutlich hinterherschieben. Die Landschaft von morgen wird nicht das Paradies sein, sie ist diesseitig. Um die Kulturlandschaft von morgen muss an jedem einzelnen Tag gerungen werden, sie wird nie perfekt sein, so wie die Menschen, die sie bestimmen, nie perfekt sein werden. Wie sie genau aussehen wird, das wird sie dem immer subjektiven Betrachter zu gegebenem Zeitpunkt offenbaren.

 

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