bleifreie Büchsenpatrone im Kaliber .45/70

Brandenburg jagt bleifrei!

Es ist vollbracht! Zu Blei und was man hoffentlich daraus lernen kann …

Heute endet für mich eine ziemlich genau 20-jährige politische Auseinandersetzung. Faktisch gilt unumkehrbar nunmehr in allen Jagdbezirken des Landes Brandenburg ein „Verbot für den Einsatz von bleihaltiger Jagdmunition bei der Jagdausübung“. Jedoch auch der Umstand, dass diese Norm in der gesetzlichen Formulierung mit einem „Bleiminimierungsgebot“ umgesetzt wurde, macht deutlich, welch jahrelange teils heftigste Auseinandersetzungen mit diesem Prozess einher gegangen sind. Aber der Reihe nach:

 
Der Beitrag als YouTube Clip für alle die lieber hören als lesen 😉
 

Der Prozess des Verbots bleihaltiger Jagdmunition ist genau genommen schon älter als 20 Jahre. Immer wieder haben auch schon im letzten Jahrhundert eine Reihe von Publikationen darauf hingewiesen, dass der Einsatz bleihaltiger Jagdmunition mit Risiken und Problemen belastet ist. Dabei stand neben der Materialfrage auch immer wieder der Aspekt von Resten sogenannter Zerlegungsgeschosse im Fokus, die insbesondere für unsere Hundeführer bei Nachsuchen hochproblematisch waren. Fahrt nahm diese Debatte jedoch erst auf, als es immer häufiger zum Verenden von Seeadlern kam und sich über verschiedene Untersuchungen die Erkenntnis bahn brach, dass dies offenbar in einem Zusammenhang mit der Verwendung bleihaltiger Jagdmunition stehen muss. Politisch kam die Debatte im November 2001 auf den Punkt, als der NABU in seinem damals erschienenen „jagdpolitischen Grundsatzpapier“ ein „sofortiges und generelles Verbot von Jagdmunition, die Blei enthält“, forderte.

Die seit dieser Zeit geführten Befassungen und die immer deutlicher werdenden Hinweise des Zusammenhangs zwischen Blei und dem Tod von Seeadlern führte zu Beginn des Jahres 2005 dazu, dass das Bundesland Brandenburg per Erlass, als erstes Land überhaupt, die Verwendung jeglicher bleihaltigen Munition, sowohl für Büchsen wie für Flinten, bei der Jagdausübung im Landeswald verbot. Diese damalige Entscheidung führte zu heftigsten politischen Reaktionen und wurde wahrscheinlich nur deshalb nicht sofort zurückgenommen, weil das Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) am 05.04.2005 einen Workshop zum Thema „bleihaltige Geschosse in der Jagd – Todesursachen von Seeadlern“ veranstaltete. In dieser Veranstaltung wurden seinerzeit Ergebnisse aus Untersuchungen des Institutes für Rechtsmedizin der Uni Rostock öffentlich gemacht, bei denen bei 21 verendeten Seeadlern mit Bleivergiftungssymptomen Metallsplitter aus den Kadavern isoliert werden konnten und einer elektronenmikroskopischen Untersuchung der Artefakte zugeführt wurden. Das Ergebnis dieser Untersuchung war überaus ernüchternd und offenbarte gleichzeitig einen bis dahin vorherrschenden Irrtum.

 
Aufnahme eines Seeadlers vom 28.12.2013 mit Atemnot und Erstickungsanfällen, die durch eine Bleivergiftung entstanden sind. Durch den extrem säurehaltigen Magen dieser Tiere gehend Bleipartikel, die beispielsweise durch die Aufbrüche von Schalenwild nach einer Jagd aufgenommen werden, in kürzester Zeit in Lösung über. Damit kommt die Fähigkeit des Blutes zum Transport von Sauerstoff zum Erliegen, was in vielen Fällen nicht erfolgsreich behandelt werden kann. Der Vogel wurde damals unmittelbar nach den Aufnahmen eingeschläfert.
 
Die Untersuchungen zeigten nämlich, dass 21 Artefakte zweifelsfrei Reste von Jagdgeschossen waren, wobei es sich in fünf Fällen um Reste von Bleischroten, in einem Fall um einen Rest eines Flintenlaufgeschosses und in 15 Fällen um Reste von Bleikernen aus Teilmantelgeschossen handelte. Bis zu diesem Zeitpunkt war die vorherrschende Meinung davon ausgegangen, dass die Bleivergiftung bei Seeadlern auf Schrotgeschosse zurückzuführen sei, bei denen die verendeten Tiere Schrote aus „angebleiten“ Enten- und Gänsekadavern aufgenommen hätten. Nunmehr jedoch wurde offenbar und in den Folgejahren durch zahlreiche Untersuchungen zweifelsfrei bestätigt, dass der Hauptverursacher der Bleivergiftung bei Seeadlern in der Büchsenmunition zu suchen ist. Ursächlich dafür ist der säurehaltige Seeadlermagen, bei dem durch die Aufnahme von Bleipartikeln aus zurückgeblieben Aufbrüchen das Blei im Magen der Tiere in Lösung übergeht und damit zum Erstickungstod führt. Parallel dazu war damit auch eine breite Debatte über die allgemeine Wirkung des Bleis im Wildbret bei menschlichem Verzehr eröffnet.
 

Erfreulicherweise führten diese Erkenntnisse ab dem Jahr 2005, neben der teils immensen politischen Gegenwehr, auch zu vielfachen offensiven Initiativen, die sich dieses Problems annahmen. Neben dem Bundesland Brandenburg waren es insbesondere die Berliner Forste, die ab Mitte 2005 im Rahmen mehrerer Veranstaltungen auf die Information der Jagdausübungsberechtigten setzten und konsequent die Umstellung auf bleifreie Munition vorantrieben. Es zeigte sich bei diesen Veranstaltungen recht schnell, dass es intensiver Aufklärung bedurfte, um die Jägerschaft von der Notwendigkeit eines Bleiverzichtes zu überzeugen. Ursächlich dafür waren vielerlei Argumente, die bei der Verfügbarkeit und den Kosten der bleifreien Munition begangen und bis hin zu Fragen der sicheren Tötungswirkung der neuen Munition gingen.

Ich erinnere mich heute gerne an eine Veranstaltung mit Berliner Forstkollegen im Jahr 2005, in der ich von einem Kollegen äußerst kritisch befragt, ich will nicht sagen angegangen wurde, weil ich in meinem Vortrag vehement für den Einsatz bleifreier Jagdmunition warb und dabei meine eigenen Erfahrungen schilderte. Zwei Tage nach dem Vortrag meldete sich der Kollege bei mir, um zu berichten, dass er seine Waffen nun sofort auf bleifreie Munition umstelle. Er hatte nämlich nach meinen Schilderungen ein zum Verzehr bestimmtes Überläuferherz aus der Kühltruhe geholt und von seiner Frau, einer Tierärztin, unter das Röntgengerät legen lassen. Nach der Sichtbarmachung der Geschossfragmente im Röntgenbild war das Thema final entschieden. Diese Erfahrung war seinerzeit für mich goldwert. Im Rahmen der Debatte folgender wissenschaftlicher Untersuchungen gelang es mir, das IZW mit einer mobilen Röntgenstation in Drückjagden im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin einzubinden. Dabei ließen wir die mit bleifreier und die mit bleihaltiger Jagdmunition geschossenen Stücke direkt nach der Jagd von den Erlegern auf den Röntgentisch legen. Wer sein mit bleihaltiger Munition gestrecktes Wild so sah, musste in aller Regel nicht mehr überzeugt werden.


Röntgenaufnahme aus dem Jahr 2005. Das Herz eines Überläufers, der mit .308 Win Silvertip gestreckt wurde, zeigt mehrere Bleipartikel.

Dennoch sollte der weitere politische Prozess der Umstellung auf bleifreie Jagdmunition noch ein steiniger werden. Zwar wurde im Land Brandenburg ab 2006 eine Steuerungsgruppe „Bleifrei-Monitoring“ eingerichtet, in der die Vertreter des Landesforstbetriebes, der Umweltverbände, des Landesjagdverbandes, des Ministeriums, der DEVA, des IZW und der FH Eberswalde gemeinsam an einem groß angelegten Umstellungsmonitoring in ausgesuchten Oberförstereien mitwirkten. Dennoch gab es nach wie vor aber erheblichen politischen Widerstand gegen eine mögliche generelle Einführung von bleifreier Jagdmunition. Nachdem es in den Jahren 2007 und 2008 in Franken zu einem tödlichen Jagdunfall und in Brandenburg zu einem Zwischenfall mit einem Verletzten gekommen war, bei denen bleifreie Jagdmunition eine Rolle spielte, kam es in Brandenburg zum politischen „Rollback“ auf die typisch deutsche Art und Weise. Am 10.07.2008 verbot das Ministerium durch Erlass nunmehr die Verwendung von bleifreier Jagdmunition im Landeswald grundsätzlich. Neben vorgenannten Jagdunfällen wurden Untersuchung der DEVA als Grund benannt, die unter bestimmten Umständen bei Versuchsanordnungen auf Schießständen ein erhöhtes Abfallverhalten von bleifreier Jagdmunition als wahrscheinlich ansahen.


Ein im Jahr 2006 bei einer Drückjagd in Brandenburg geschossenes Stück Schalenwild. Das Röntgenbild widerlegt die damals weit verbreitete These, man müsse um den Schusskanal nur gründlich genug ausscherfen, damit kein Blei mehr im Wildbret zurückbleibt.

Heute wissen wir, und man kann daher die umfänglichen Versuche der DEFA allein schon deshalb als gar nicht bedeutend genug einschätzen, dass dabei weniger eine Frage des Materials (bleifrei oder bleihaltig) ursächlich war, sondern schlichtweg die bislang vernachlässigte Frage des Geschosstyps eine Rolle spielte. Da bleifreie Geschosse in der Regel sogenannte „Solidgeschosse“ sind, zeigen diese schon aus grundsätzlichen ballistischen Gründen ein anderes Abprallverhalten als Geschosse mit einem weichen Kern. Objektiv hat uns die Debatte um die bleifreie Jagdmunition in den vergangenen Jahren daher auch einen extremen Erkenntniszugewinn geliefert, der zwischenzeitlich in der Jagdausbildung zum Standard geworden ist.

Seinerzeit jedoch aktualisierte das Ministerium am 11.09.2008 den zuvor ergangenen Erlass und regelte nun insgesamt die Verwendung von verschiedenen Munitionssorten, die auf die Versuche der DEVA zurückgingen. Damit trat ein ziemliches Regelungschaos im Land Brandenburg in Kraft, da in der Folgezeit weitgehend unklar war, welche Munition denn überhaupt zu empfehlen sei. Nichtsdestotrotz nahm in diesen Jahren die Entwicklung bleifreier Jagdmunition einen rasanten Verlauf, da die Munitionshersteller längst erkannt hatten, dass es langfristig auf ein Verbot von Blei hinauslaufen würde. Insofern kam es in den vergangenen Jahren unabhängig von der teils undurchsichtigen Rechtslage zur Umstellung von Jagdausübungsberechtigten auf bleifreie Munitionssorten. Flankiert wurde dieser Prozess auch durch allerlei wissenschaftliche und politische Aktivitäten. Insbesondere eine Veranstaltungsreihe des IZW und der FU, die im Jahr 2007 als Fachgespräch zu „Risiken bleihaltiger Munition“ erstmals einsetzte, hatte einen überaus positiven Einfluss auf die Debatte. Auch der am 01.10.2008 in Kraft getretene überarbeitete neue FSC Standard fand eine Formulierung, die darauf abstellte, „den Eintrag von Schadstoffen in die Umwelt zu minimieren und die Gesundheitsgefahren über den Wildbretverzehr zu vermeiden“. Diese und viele anderer Aktivitäten vergrößerten in den Folgejahren die „Anwendergemeinde“ bleifreier Jagdmunition immer mehr und flankierten die politische Debatte deutlich.


Die Debatte um die Einführung bleifreier Munition hat über die Jahre hinweg zu bis dahin eher ungewöhnlichen Formaten geführt, bei der eine ganz Reihe sehr unterschiedlicher Interessenvertreter miteinander in Gespräch gekommen sind. Eines der vielen Beispiele sind Veranstaltungsformate, die durch das IZW maßgeblich initiiert wurden. Hier bei einer Auftaktveranstaltung am 26.03.2007 in Berlin.

Nachdem im Mai 2011 im Landeswald Brandenburgs zunächst wieder auf die „allgemeinen Vorschriften zur Verwendung von Jagdmunition“ abgestellt wurde und damit die Jagdausübungsberechtigten faktisch selbstständig entschieden, ob sie nun bleihaltige oder bleifreie Munition einsetzen, galt dann ab 01.04.2013 endgültig und unumkehrbar der verpflichtende Einsatz bleifreier Jagdmunition in den Wäldern des Landes. Mit dieser damaligen Entscheidung war schlussendlich auch klar, dass das Verbot bleihaltiger Jagdmunition im gesamten Land auf den Weg gebracht war. Vollzogen wurde dieses mit der bereits im Jahr 2019 erfolgten Änderung der Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz, die ab dem 01.04.2021 faktisch ein Verbot für die Nutzung bleihaltiger Jagdmunition in allen Jagdbezirken des Landes Brandenburg vorsieht. Denn auch wenn die gesetzliche Norm auf ein „Bleiminimierungsgebot“ abstellt, hierbei geht es primär um die Berücksichtigung der Nutzung historischer Jagdwaffen, bedeutet die Formulierung in der gesetzlichen Vollzugspraxis durch die umfassende Verfügbarkeit von bleifreier Munition über die gesamte Kaliberpalette heutiger Jagdwaffen hinweg faktisch das „Verbot bleihaltiger Jagdmunition bei der Jagdausübung“.

Fassen wir es daher als letztes skurriles Kapitel in dieser Geschichte auf, dass das zuständige Ministerium in der Durchführungsverordnung auf „Bleiminimierung“ ohne jegliche Sanktionsmöglichkeit bei Zuwiderhandlung abstellt, in der dazugehörigen Pressemitteilung aber darlegt, dass eine „(historische) Waffe, für die es keine geeignete bleifreie Munitionsalternative gibt, ab dem 1. April 2021 in Brandenburgs Jagdrevieren nicht mehr zur Jagd auf Schalenwild einsatztauglich“ ist. Mögen sich die Juristen bei Bedarf nun über den Terminus „einsatztauglich“ streiten und mag man dem Land Brandenburg nachsehen, dass eine juristisch saubere Verbotsformulierung mehr textlichen Mut erfordert hätte. Was bleibt ist die Tatsache, dass wir Brandenburger in 2005 und in 2021 die jeweils Ersten waren, die mutig vorangeschritten sind. Insofern handelt es sich in der Tat ziemlich genau um 20 Jahre einer heftigen und überaus facettenreichen Auseinandersetzung.

Ich selbst würde mir sehr wünschen, dass wir Jäger aus diesem Beispiel einer politischen Debatte unsere Lehren ziehen. Zweifelsfrei stellt die Gesellschaft heute eine Reihe von Erwartungen an die Jagd und auch generell an die Landnutzung, die man kritisch diskutieren muss. Dabei obliegt es auch unserer Verantwortung als Jäger, der Gesellschaft an berechtigten Punkten klarzumachen, wenn sie über das Ziel hinausschießt oder aber auch völlig falsche Wege einschlägt. Das Verbot bleihaltiger Jagdmunition gehört jedoch nicht in diese Kategorie!

Spätestens ab dem Jahr 2005 war es durch die seitdem vorherrschende wissenschaftliche Informationslage völlig unstrittig, dass ein Verbot bleihaltiger Jagdmunition dringend geboten ist und gerade auch im Kontext des Schutzes der Hochwildart Seeadler in ureigener jagdlicher Verantwortung stand. Wir Jäger tun uns keinen Gefallen, wenn wir selbst bei berechtigten Forderungen der Gesellschaft an Vorstellungen festhalten, die einer Gesellschaft schlichtweg nicht mehr erklärbar sind. Es war daher nicht der geschickteste Weg, dass wir uns ab 2005 nicht an die Spitze der Bewegung gesetzt haben und das Verbot bleihaltiger Jagdmunition über lange Zeit mehr kritisch beäugt als unterstützt haben. Ganz abgesehen davon, dass die in der Tat dringend notwendigen Übergangsfristen, bis zu einem vollständigen Verbot, viel leichter zu verhandeln gewesen wären, hätte man den Prozess primär offensiv flankiert. Auch muss man erwähnen, dass damit das Vielfache positive Engagement weiter Teile der Jägerschaft – gerade auch im Schutz der Adler – eher ins Hintertreffen geriet und im öffentlichen Bewusstsein stärker hängen blieb, dass man wieder mal gegen etwas ist.

Was bleibt muss Heute daher umso klarer ausgesprochen sein:

Ab dem 01.04.2021 ist die Verwendung bleihaltiger Munition bei der Jagdausübung in Brandenburg faktisch verboten – und das ist auch gut so!

Übrigens, wer mich persönlich kennt, der weiß, dass ich ein Liebhaber eher extravaganter, in weiten Teilen sogar historischer Jagdwaffen bin. Dennoch sind alle meine Jagdwaffen, selbst die mit in unserem Lande eher ungewöhnlichen Kalibern, schon seit vielen Jahren auf bleifreie Jagdmunition umgeschossen. Es ist daher richtig, dass der Gesetzgeber für den überaus unwahrscheinlichen Fall die Möglichkeit vorsieht, eine Jagdwaffe nicht ins Museum abgeben zu müssen. Praktisch dürfte sich dies landesweit aber auf Fälle beschränken, die an den Fingern einer Hand abgezählt werden können. Der Landesjagdverband hat dazu in der vergangenen Woche klare auslegende Hinweise gegeben, denen nichts hinzuzufügen ist. Dass das zuständige Ministerium der eigenen Durchführungsverordnung mit einer Pressemitteilung eine – sagen wir mal – sehr eigenwillige neue Auslegung zufügt, nun gut, lassen wir es so stehen …

Übrigens hat mich eine kleine Begebenheit in den letzten Tagen mit den vergangenen 20 Jahren versöhnt. Als ich dieser Tage den doch „ungeheuerlichen Hinweis“ einer „Unteren Jagdbehörde“, wonach der Einsatz bleihaltiger Munition ab 1. April verboten sei, einem eher deutlich jüngeren Jagdfreund zuschickte, meldete sich dieser mit der fast entsetzten Frage zurück: „Was, ich dachte das gilt schon seit Jahren?“ Insofern hatte mein eigener Lehrprinz vor über 30 Jahren wohl doch recht, als er mir zu später Stunde bei einem gemeinsamen Ansitz sagte: „Junge Jäger braucht das Land, eine andere Zukunft gibt es nicht!“

Also, die Jagd der Zukunft ist bleifrei! Und auf die Frage wer’s gemacht hat, empfehle ich die einzig sinnvolle politische Antwort: Wir haben’s gemacht!

Persönlich füge ich hinzu, DER Kampf hat heute in Brandenburg ein Ende!

 

⇒ DOWNLOAD Brandenburg jagt bleifrei!

⇒ Hinweise des LJV Brandenburg: Was gilt ab dem 1. April 2021?

 

Zeitschiene wichtiger Fixpunkte in der Debatte:

November 2001: Jagdpolitisches Grundsatzpapier des NABU fordert „sofortiges und generelles Verbot von Jagdmunition, die Blei enthält".
31.01.2005: Brandenburg verbietet per Erlass bei der Jagdausübung im Landeswald jegliche bleihaltige Munition, sowohl für Büchse wie für Flinte.
05.04.2005: Das IZW veranstaltet in Berlin einen Workshop zum Thema „Bleihaltige Geschosse in der Jagd – Todesursache von Seeadlern? Dabei werden Ergebnisse von Untersuchungen des Institutes für Rechtsmedizin der UNI Rostock gezeigt, die eindeutig die Büchsenmunition als hauptursächlich für Bleivergiftungen bei Seeadlern nachweisen.
ab Mai 2005: Die Berliner Forsten ziehen mit der Umstellung auf bleifreie Büchsenmunition nach, bieten dazu jedoch mehrere Workshops an und setzen auf flankierende Information der Forstbediensteten und der Jäger.
ab 2006: Brandenburg richtet eine „Steuerungsgruppe Bleifrei-Monitoring ein“, die in den kommenden Jahren die Umstellung auf bleifreie Jagdmunition fachlich wie politisch begleiten wird. Ihr gehören Vertreter des Landesforstbetriebes und der LFE, der Umweltverbände, des Landesjagdverbandes, des Forstministeriums, der DEVA, des IZW und der FH Eberswalde an.
26.03.2007: In Berlin veranstalten das IZW und die FFU als Auftaktveranstaltung ein Fachgespräch zu „Risiken bleihaltiger Jagdmunition“. Dieser Prozesse wird sich in den kommenden Jahren verstätigen und den politischen wie gesetzgeberischen Weg hin zu einem generellen Bleiverbot für Jagdmunition unumkehrbar machen.
31.11.2007: Die Jagdnutzungsvorschrift der Berliner Forsten verpflichtet Jagdausübungsberechtigte und Jagdgäste grundsätzlich bleifreie Munition zu verwenden.
2007/2008: In Franken kommt ein Jagdteilnehmer bei einer Jagd ums Leben und in Brandenburg endete ein Zwischenfall mit bleifreier Büchsenmunition mit einer Verletzung. Zu beiden Fällen entsteht ein Expertenstreit, inwieweit die bleifreie Munition bei den Unfällen eine Rolle gespielt hat. Beide Fälle werden von interessierten Verbänden mit der Forderung nach einem sofortigen Verbot bleifreier Jagdmunition politisch begleitet.
10.07.2008: Nach Untersuchungen der DEVA, die ein erhöhtes Abprallverhalten von bleifreien Geschossen in einigen Fällen bei Versuchsanordnung auf Schießständen zeigen, kommt der politische „Rollback“. Brandenburg verbietet im Landeswald per Erlass den Einsatz jeglicher bleifreien Munition.
11.09.2008: Ein erneuter Erlass regelt nun insgesamt verschiedene nicht mehr zu verwendende Munitionssorten und mach das Chaos endgültig perfekt.
01.10.2008: Der neue FSC Standard verpflichtet auf die Verwendung von Munition, die „den Eintrag von Schadstoffen in die Umwelt minimiert und die Gesundheitsgefahren über den Wildpretverzehr vermeidet“. Damit ist faktisch erstmals im bundesweiten Kontext eine sprachliche Regelung mit Vorbildwirkung formuliert.
31.05.2011: Im Landeswald wird wieder auf die „allgemeinen Vorschriften zur Verwendung von Jagdmunition“ abgestellt (Aufhebung der Erlasse von 2005 und 2008). Damit entscheiden die Jagdausübungsberechtigten wieder im Rahmen der allgemeinen Gesetzeslage über die Verwendung der Munition, es ist sowohl bleihaltige wie bleifreie Munition erlaubt.
01.04.2013: In Brandenburg gilt endgültig und unumkehrbar der Einsatz bleifreier Jagdmunition im Landeswald. Gleichzeitig beginnt damit der politische Prozess bleihaltige Jagdmunition landesweit zu verbieten.
01.04.2021: Durch die bereits 2019 in Kraft getretene Änderung der DV zum Jagdgesetz gilt ab dem Jagdjahr 2021/22 faktisch ein Verbot für die Nutzung bleihaltiger Jagdmunition in allen Jagdbezirken des Landes Brandenburg. Die gesetzliche Norm stellt zwar auf ein „Bleiminimierungsgebot“ ab (Berücksichtigung der Nutzung historischer Jagdwaffen), in der gesetzlichen Vollzugspraxis entspricht dies durch die umfassende Verfügbarkeit von bleifreier Munition über die gesamte Kaliberpalette heutiger Jagdwaffen hinweg faktisch dem Verbot bleihaltiger Jagdmunition bei der Jagdausübung.