Novelle des Landesjagdgesetzes

Jagdgesetz Brandenburg: Jagd und Wildtiermanagement

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Weidgenossinnen und Weidgenossen,

die brandenburgische Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vor etwas über einem Jahr beschlossen, dass das Landesjagdgesetz novelliert wird. Zu diesem Vorhaben kann man stehen, wie man will! Fakt ist aber auch: Wer auf ein Gesetz wartet, der bekommt nach aller politischen Erfahrung eines, das er verdient!

Wir in Brandenburg haben daher nicht gewartet und sind die Herausforderung der Novelle des Landesjagdgesetzes offensiv angegangen. Die Verbände im Forum Natur haben dazu einen Begleitausschuss gegründet, den zu moderieren ich die Ehre hatte. Ziel war es, nach intensiver Befassung einen eigenen – aber auch umfassenden – Vorschlag für die Novelle des Gesetzes vorzulegen. Diesen Vorschlag haben die Verbände nun der Öffentlichkeit übergeben.

Wir machen darin zahlreiche Vorschläge, wie ein zukünftiges Gesetz „Jagd und Wildtiermanagement als Herausforderung der Zeit“ definieren kann. Dies machen wir vor allem als Landnutzer, als Verantwortliche für unserer Kulturlandschaft, gemeinsam. Wir lassen uns dabei auch nicht von jenen beirren, die trotz seit Jahrzehnten steigender Rehwildstrecken von „wildfeindlichen Gesetzen“ reden, nur weil der Bundesgesetzgeber sich bemüht, in der Realität unserer Zeit anzukommen. Genauso lassen wir uns nicht von jenen beirren, die der irrigen Annahme unterliegen, dass die Jagd auf unsere Schalenwildarten die einzig glückseligmachende Antwort für die Lösung waldbaulicher Fragen sei. Augenmaß und Blick auf die Realitäten waren und sind der Maßstab, der mich persönlich und viele andere Mitstreiterinnen und Mitstreiter bewegt haben!

Vor allem gehen wir aber einen Weg, der auf den Dialog mit der Gesellschaft setzt. Selbstverständlich ist es ein legitimer Anspruch, dass ein Jagdgesetz von Zeit zu Zeit neu justiert werden muss. Und was nicht mehr in die Zeit passt, das muss man auch überarbeiten wollen und können. So macht es beispielsweise keinen Sinn, mit wichtigen Begriffen der Jägersprache, die wir selbstverständlich weiterhin verwenden werden, wie Hoch- und Niederwild, Haar- und Federwild in einem Gesetz zu arbeiten. Begriffe dieser Art sind für uns Jäger wichtig, jedoch haben sie heute keinerlei praktische Bedeutung mehr für den Gesetzesvollzug. Was wir jedoch sehr wohl brauchen ist eine Systematik der Liste von Arten, die danach differenziert, ob diese genutzt, geschützt oder, ganz unabhängig von Schutz und Nutzung, durch Jäger grundsätzlich gemanagt werden müssen.

Dabei gibt es viele neue Herausforderungen, wie beispielsweise die Jagd im urbanen Raum. Und selbstverständlich muss sich ein modernes Jagdgesetz auch der Frage stellen, wie man den Einfluss des Schalenwildes auf die Vegetation erfasst und bewertet. Da das nur dann Sinn macht, wenn die Waldeigentümer ihre waldbaulichen Ziele definieren, muss ein modernes Jagdgesetz auch dazu Aussagen treffen. Jagdliches Handel unter definierten Zielen ist keine Gefahr für die Jagd, sondern ihre Zukunft. Und zu dieser Zukunft gehört selbstverständlich auch, dass sich die Jagd weiterhin ethischen Herausforderungen zu stellen hat, weshalb man einer Gesellschaft auch im Jagdgesetz deutlich machen muss, dass der Begriff der „Weidgerechtigkeit“ mit Leben zu erfüllen ist.

Genauso selbstverständlich ist es aber auch, dass man eine Gesellschaft an dem Punkt abholen muss, an dem sie steht. Warum sollten wir uns nicht der Herausforderung stellen und unsere Vorstellung eines modernen „Wildtiermanagements“ definieren. Selbstverständlich bedeutet dies dann auch, dass wir – die Jäger- -zusammen mit unseren Partnern, allen voran den Eigentümern und Bewirtschaftern der Kulturlandschaft, für das Wildtiermanagement aller Arten zuständig sind. Wer Rehe und Hirsche bejagen will, der kommt am Ende eben auch bei der Frage des Managements von Kormoranen, Bibern und Wölfen an!

Alles dies sind Herausforderungen, die wir Jäger offensiv annehmen müssen. Auf ein Jagdgesetz, das andere schreiben zu warten, ist die einzige wirkliche Dummheit, die wir machen könnten!

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und euch eine anregende Lektüre unseres Novellierungsvorschlages und freue mich auf die Debatte, die ein solcher in einer freien und offenen Gesellschaft möglich machen muss!

Euer Gregor Beyer

Novelle des Landesjagdgesetzes
Broschüre: Die Novelle des Jagdgesetzes für Brandenburg 2020/21